Das sind unsere Regeln, denen folge zu leisten ist, damit so eine Veranstaltung auch funktioniert. Leider muß es solche Regeln geben, da sich immer wieder bestimme Leute anders verhalten als sie sollten.
1. Wir übernehmen keine Haftung. Für alle Schäden, die durch einen Teilnehmer dieser Veranstaltung verursacht werden, (Sach-, Personen- und Vermögensschäden) haftet die Person selbst.
2. Jegliche Teilnahme an der Veranstaltung ist auf eigene Gefahr.
3. Die J-Junk Veranstalter behalten sich vor, die Größe des Teilnehmerkreises zu begrenzen.
4. Alle persönlichen Daten, die von uns gesammelt werden, werden zum Zwecke der Benachrichtigung des nächsten Termins und zur Bestätigung der Teilnahme an der Veranstaltung genutzt. Weitergabe an Dritte wird es nicht geben.
5. Es ist nicht möglich im Jugendzentrum oder auf dem Gelände sowie auf der Straße zu übernachten.
6. Die J-Junk Veranstalter behalten sich Programmänderungen vor.
7. Das Rauchen und der Konsum von Alkohol ist innerhalb des Gebäudes nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung müssen wir leider die betreffende(n) Person(en) von der Veranstaltung ausschließen.
8. Das Mitführen von Waffen ist strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung müssen wir die betreffende(n) Person(en) von der Veranstaltung ausschließen, in extremen Fällen führt dies zur einer Strafanzeige.
9. Es gilt die Hausordnung des Jugendzentrums Anne Frank.
10. Das Sicherheitspersonal kann jederzeit das Alter und die Eintrittskarten überprüfen. Es herrscht Ausweispflicht (Ausweise mit Lichtbild z.B Perso, Reisepass usw.)
11. Jugendliche unter 18 Jahren ohne volljährige Erziehungsberechtigte (bzw. autorisierte) Begleitperson ist der Aufenthalt nur bis 24 Uhr gestattet.
12. Jugendliche unter 16 Jahren ohne volljährige Erziehungsberechtigte (bzw. autorisierte) Begleitperson ist der Aufenthalt nur bis 22 Uhr gestattet.
13. Jugendliche unter 14 Jahren ohne volljährige Erziehungsberechtigte (bzw. autorisierte) Begleitperson ist der Aufenthalt nur bis 20 Uhr gestattet.
14. Kinder unter 7 Jahren ohne volljährige Erziehungsberechtigte (bzw. autorisierte) Begleitperson ist der Aufenthalt nicht gestattet.
15. Es ist auf Sauberkeit zu achten.
16. Lebende Tiere sind verboten (nicht betroffen Tiere von behinderten Personen, welche abhängig vom Tier sind z.B. Blindenhunde). Ausnahmen sind in dringenden Fällen mit den Hauptorganisatoren im Vorfeld abzusprechen.